Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE)
Rechtliche Regelungen
Das Gesetz über WFOE existiert schon seit 1985, die große Welle der Neugründungen erfolgte jedoch erst seit Mitte der 90er Jahre, nachdem viele Investoren schlechte Erfahrungen mit Joint Ventures gemacht hatten. Die Bestimmungen zur Gründung und zu den Genehmigungsformalitäten sind weitgehend identisch mit dem Equity Joint Venture. Da es keinen Partner gibt, muss auch kein Vertrag abgeschlossen werden. Neben der Feasibility-Studie ist als wichtigstes Dokument die Satzung (Articles of Association) einzureichen. Hierfür gibt es keinen einheitlichen Mustertext, die Genehmigungsbehörden legen jedoch oft ihre eigenen Muster vor. Der ausländische Investor ist frei bei der Gestaltung der Managementstruktur. Üblich ist jedoch die Anlehnung an das chinesische Standard-Modell mit einem Board of Directors als höchstem Entscheidungsgremium und einem Management Office, bestehend aus dem General Manager und einem oder mehreren Deputy General Managern. Gegebenenfalls muss noch ein Supervisory Board eingerichtet werden.
Das WFOE und das EJV sind in den wesentlichen Punkten rechtlich gleichgestellt:
- Bestimmungen zur Kapitaleinbringung
- Laufzeit und Steuervorteile
- Geschäftszweck und Außenhandelsrechte
- Genehmigungs- und Registrierungsformalitäten
- Export- und Devisenregelungen
Investitionstrends
Die meisten WFOE’s wurden auf der grünen Wiese innerhalb von Entwicklungs- zonen gegründet. Diese Strategie ist richtig, wenn ein hoher Anteil der Produkte exportiert wird oder das Unternehmen durch einen technologischen Vorsprung oder durch rechtliche Bestimmungen in einem geschützten Markt agiert. Für Investoren, die vorhaben, ihre Produkte überwiegend in China abzusetzen und sich mit lokalen Wettbewerbern herumschlagen müssen, ist dagegen eine Neugründung oft mit zu hohen Kosten verbunden. Hier sollte alternativ geprüft werden, ob auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens durch das WFOE in Frage kommt oder ob doch ein Joint Venture die bessere Alternative ist.
Die Tatsache, dass die überwiegende Zahl der Neugründungen von Unternehmen als WFOE’s erfolgt, bedeutet noch nicht automatisch, dass diese Investitionsform immer richtig sein muss. Die Frage JV oder WFOE kann richtig nur nach Abwägung des konkreten Falls entschieden werden.
Leistungen von China-Experts
- Beratung bei allen strategischen Überlegungen zur Konzeption eines WFOE’s
- Vorstellung und Prüfung möglicher Standortalternativen
- Unterstützung bei der Erstellung von Articles of Association und Feasibility-Studie
- Unterstützung bei den Verhandlungen mit Behörden und Partnern
- Erledigung der Gründungsformalitäten
- Personalsuche
- Management-Support
- Einrichtung von Rechnungswesen, Controlling und Reporting
März 2008
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