China-Experts...Kompetenz im China-Geschäft

Helmut Janus GmbH
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Verrechnungspreise im China-Geschäft

Rechtliche Bestimmungen

China hat Anfang 2009 neue Vorschriften für grenzüberschreitende Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen erlassen. Unter die betroffenen Transaktionen fallen:

  • konzerninterne Lieferungen und Leistungen
  • Know-how-Verträge
  • konzerninterne Dienstleistungen
  • Stellung von Bank- und Kreditgarantien
  • konzerninterne Darlehen

Entsprechend der OECD-Richtlinie zu Verrechnungspreisen gilt das "arm's length principle", wonach für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen die gleichen Maßstäbe zu gelten haben wie bei Geschäften mit fremden Dritten. Für jedes Geschäftsjahr (erstmals für das Jahr 2008) müssen Unternehmen, die Geschäfte mit verbunden Unternehmen durchführen, bis zum 31. Mai des Folgejahres folgende Formulare dem Finanzamt vorlegen (für 2008 ausnahmsweise bis zum 31.12.2009):

  • Verbundene Unternehmen
  • Zusammenfassung der Transaktionen
  • Käufe und Verkäufe
  • Dienstleistungen
  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Transfer von Anlagevermögen
  • Finanzierungen
  • Investitionen im Ausland
  • Zahlungen ins Ausland

Alle Unternehmen sind verpflichtet, eine zeitnahe Verrechnungspreisdokumentation vorzuhalten, sofern sie nicht die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Warenlieferungen mit verbundenen Unternehmen unter RMB 200 Mio., Transaktionen mit immateriellen Gütern unter RMB 40 Mio.
  • Transaktionen sind durch ein APA (Advanced Pricing Agreement) erfasst
  • Der ausländische Kapitalanteil ist unter 50% und das Unternehmen macht nur Geschäfte mit inländischen verbunden Unternehmen.

Ein APA kann mit den chinesischen Steuerbehörden ausgehandelt werden. Hierfür gelten bestimmte Mindestvoraussetzungen. Einzelheiten sollten mit den Steuerberatern in China besprochen werden.

Die Anforderungen an die Dokumentation und die möglichen Risiken einer nicht konformen Dokumentation richten sich nach Größe und Komplexität der Geschäfte. Während im einfachen Fall Rechnungen ausreichen, kann bei hohen Transaktionsvolumen mit negativen Ergebnissen eine umfangreiche Rechtfertigung erforderlich werden. Allgemein verwendbare Muster gibt es nicht. Jedes Unternehmen muss selbst die für sich geeignete Dokumentation erstellen. Da die chinesischen Behörden dem internationalen Standard folgen, kann man sich auch nach der Praxis im Mutterhaus richten. Allerdings müssen alle Dokumente in chinesischer Sprache erstellt werden.

Verrechnungspreisrisiken

Die chinesischen Finanzämter führen auch verstärkt Verrechnungspreis-Audits durch. Im Fokus stehen:

  • Unternehmen mit hohen Transaktionsvolumen und unterschiedlichen Geschäften
  • Unternehmen mit steigenden Umsätzen aber langfristig anhaltenden Verlusten
  • Unternehmen mit niedrigeren Gewinnen als im Branchendurchschnitt
  • Unternehmen, deren tatsächliche Gewinne nicht zur Risiko- und Funktionsanalyse passen
  • Unternehmen mit Geschäften in Steueroasen
  • Unternehmen, die ihre Berichtspflichten zu Verrechnungspreisen nicht erfüllt haben
  • Unternehmen, die offensichtlich gegen das "arm's length principle" verstoßen

Im Falle von aufgedeckten Verstößen gegen die Verrechnungspreisvorschriften sind die Strafen zwar moderat, aber es drohen Steueranpassungen mit empfindlichen Nachzahlungen. Für die vergangenen Jahre wird dabei auch ein Strafzinssatz von 5% über dem Kreditsatz der People's Bank angerechnet.

Ein angekündigtes Audit sollte in jedem Fall sehr ernst genommen werden. Es sollte ein Team aus Mitarbeitern des chinesischen Unternehmens und der ausländischen Muttergesellschaft gebildet werden, wobei externe Unterstützung ebenfalls hilfreich sein kann. Eine gute Dokumentation und eine kooperative Einstellung gegenüber den Prüfern sind in jedem Fall hilfreich.

Sept. 2009

 © Helmut Janus GmbH China-Consult, Essen 2010