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Unternehmenskauf / Mergers & Acquisitions (M&A)

Rechtliche Grundlagen
Ablauf einer Übernahme
Besonderheiten bei der Übernahme von Staatsunternehmen
Asset Transfer als Alternative zum Anteilserwerb?
Durchführung einer Due Diligence

Die überwiegende Zahl ausländischer Investitionsprojekte in China wurde durch Neugründungen in Form von Joint Ventures oder als hundertprozentige Unternehmen gestartet. In den letzten Jahren ist die Zahl der Firmenübernahmen allerdings deutlich gestiegen. Von chinesischer Seite wurden dazu entsprechende Rechtsvorschriften erlassen. In der politischen Zielsetzung wird auch immer wieder herausgestellt, dass ausländische Investoren nicht nur private Unternehmen kaufen dürfen, sondern auch Staatsunternehmen übernehmen sollen, um so die Modernisierung der Wirtschaft zu fördern.

Rechtliche Grundlagen

Je nach der Rechtsform des übernommenen Unternehmens ist zu unterscheiden zwischen:

  • Übernahme von chinesischen Privatunternehmen
  • Übernahme von Unternehmen mit Auslandskapital (FIE's)
  • Übernahme von Staatsunternehmen
  • Übernahme von börsennotierten Unternehmen
  • Offshore-Transaktionen (Übernahme der im Ausland ansässigen Holding eines chinesischen FIE's)

Grundsätzlich gilt bei allen Übernahmen, dass durch die Beteiligung des ausländischen Investors das übernommene Unternehmen den Status eines Unternehmens mit Auslandskapital (ForeignInvested Enterprise oder FIE) erhält oder beibehält und damit alle Rechtsvorschriften für Auslandsinvestitionen angewendet werden. Übernahmen sind verboten oder eingeschränkt, wenn nach den entsprechenden Bestimmungen für die Branche oder den Geschäftszweck keine Auslandsinvestitionen zugelassen sind (z.B. militärische Produkte) oder eine chinesische Kapitalbeteiligung in bestimmter Höhe verlangt wird (z.B. Automobilindustrie). Je nach den oben aufgelisteten Fällen können unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Wird ein chinesisches Unternehmen übernommen, gelten die M&A-Bestimmungen von 2006 (Rules on Acquisition and Merger of DomesticEnterprisesbyForeign Investors).

Anstelle der Übernahme von Anteilen an einem Unternehmen lassen sich M&A-Transaktionen auch als "asset deals" gestalten, bei denen das übernommene Unternehmen als Rechtsperson erhalten bleibt, aber per Vertrag wesentliche Vermögensgegenstände und ein vorhandenes Geschäft auf den Käufer übertragen werden.

Ablauf einer Übernahme

Beim Anteilskauf sind in der Regel folgende Schritte erforderlich:

                 Grafik_M&A 

Die folgenden Dokumente sind vorzulegen:

  • Einstimmige Resolution der Shareholder / des Board of Directors des übernommenen Unternehmens mit Zustimmung zur Übernahme
  • Antrag auf Umwandlung in ein ForeignInvested Enterprise
  • Vertrag über die Übernahme der Anteile
  • Articles of Association (Satzung), bei Joint Venture zusätzlich Joint-Venture-Vertrag
  • Zustimmung der Anteilseigner des übernehmenden Unternehmens zur Übernahme
  • Dokumente und Bescheinigungen des übernommenen Unternehmens: Kopie der Business License, letzter Jahresabschluss usw.
  • Dokumente und Bescheinigungen des übernehmenden Unternehmens: Handelsregisterauszug, Bankauskunft usw.

Der Ablauf des Verfahrens ist vergleichbar mit der Gründung eines Unternehmens mit ausländischer Beteiligung. Die Genehmigung wird ausgestellt durch die lokale Niederlassung des Ministry of Commerce (MOC). Anschließend erfolgt die Registrierung bei der Administration of Industry and Commerce (AIC), die auch die Business License ausstellt. Im Anschluss daran sind noch die Registrierungen beim Finanzamt, Zoll, Devisenbehörde, Statistikamt usw. durchzuführen bzw. zu erneuern.

Besonderheiten bei der Übernahme von Staatsunternehmen

Während Privatunternehmen Preise von Anteilen oder Vermögensgegenständen frei aushandeln dürfen, gelten für Staatsunternehmen strenge Bestimmungen, die eine Verschwendung von Staatsvermögen verhindern sollen. Für den ausländischen Käufer kann dies lästige und zeitraubende zusätzliche Prozeduren bedeuten. In jedem Fall ist ein Bewertungsgutachten einer autorisierten Bewertungsgesellschaft erforderlich. Käufer und Verkäufer können sich auf die Auswahl dieser Gesellschaft einigen. In jedem Fall sollte zunächst eine vorläufige Bewertung vorgenommen werden, über die noch einmal verhandelt werden kann. Ist das Gutachten einmal erstellt, lässt sich kaum eine Änderung vornehmen.

Im nächsten Schritt muss die beabsichtigte Transaktion an einem staatlichen Transfer-Zentrum (assetexchangecenter) ausgeschrieben werden. Auch wenn von vornherein der Verkauf an eine bestimmte Partei beabsichtigt ist, muss formal anderen Investoren die Möglichkeit gegeben werden, Interesse anzumelden. Das Geschäft kommt zustande, wenn innerhalb einer bestimmten Frist keine Interessenten sich melden. Die Parteien sind zwar frei darin, den Transfervertrag zu verhandeln. Häufig hat aber das Transfer-Zentrum bestimmte Anforderungen an den Vertrag. Hier ist in jedem Fall eine Abstimmung erforderlich. Beim Transfer-Zentrum muss auch ein Geldbetrag hinterlegt werden (safetydeposit), aus dem bei Abschluss der Transaktion ein Teil des Kaufpreises gezahlt werden kann. Über die genauen Abläufe sollte man sich in jedem Fall vor der Transaktion ausführlich bei allen beteiligten Institutionen erkundigen.

Übernahme von Anteilen anderer ausländischer Investoren

Ist das zu übernehmende Unternehmen bereits ein ForeignInvested Enterprise und werden die Anteile von einem anderen ausländischen Investor übernommen, ist die Abwicklung verhältnismäßig einfach. In diesem Fall erfolgt die Zahlung im Ausland zwischen zwei ausländischen Parteien. In diesem Fall gibt es von den chinesischen Behörden keine Vorgaben oder Beeinflussung des Kaufpreises.

Die Formalitäten laufen ab wie im Falle einer Kapitalerhöhung oder Veränderung der Kapitalanteile. Neben der Vereinbarung über den Anteilstransfer ist den Behörden eine geänderte Satzung und eine einstimmige Resolution der Shareholder bzw. des Board of Directors mit der Zustimmung zur geplanten Transaktion vorzulegen.

Asset Transfer als Alternative zum Anteilserwerb

Beim Anteilserwerb übernimmt der Käufer auch sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dies kann ein großes Problem sein, wenn in den Forderungen und Vermögensgegenständen Risiken stecken, die nur schwer nachprüfbar sind. Ein möglicher Fall ist auch, dass der ausländische Investor nur an einem bestimmten Geschäftsbereich interessiert ist und das restliche Unternehmen nach der Abspaltung weiter geführt werden soll.

In diesem Fall bietet sich die Neugründung eines Unternehmens durch den ausländischen Investor an, in das ein bestimmtes Barkapital eingezahlt wird. Durch einen Kaufvertrag werden Grundstücksrechte, Gebäude, Maschinen und Vorräte übernommen. Zusätzlich lassen sich Vereinbarungen zur Übernahme von Geschäftsverbindungen und Personal sowie Wettbewerbsregeln abschließen. Zu einem bestimmten Stichtag übernimmt die neu gegründete Gesellschaft des ausländischen Investors die gesamte laufende Geschäftstätigkeit, während der chinesische Partner entweder nur seine sonstigen Geschäfte weiter betreibt oder seine Gesellschaft liquidiert.

Neben der besseren Kontrolle von Risiken bietet ein Asset Transfer auch die Möglichkeit nur bestimmte Vermögenswerte auszuwählen und nur einen Teil des Personals zu übernehmen. Der größeren Sicherheit und Flexibilität kann aber die Nachteile gegenüber stehen, dass die Feststellung des zu übernehmenden Vermögens sehr aufwändig ist und unter Umständen die Konditionen schlechter als beim Anteilserwerb sind.

Durchführung einer DueDiligence

Häufig sind Informationen, die von chinesischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sehr stark komprimiert oder unvollständig oder es gibt einfach Zweifel an der Zuverlässigkeit. Die Durchführung einer DueDiligence vor Abschluss bindender Vereinbarungen ist daher in China besonders wichtig. Dabei sind alle rechtlichen, finanziellen und operativen Aspekte zu berücksichtigen. Für China besonders wichtige Punkte sind:

  • Vollständigkeit der Lizenzen und Genehmigungen: Neben der Business License, bei der insbesondere überprüft werden muss, ob sich das Unternehmen an den definierten Geschäftszweck hält, sind in China zahlreiche zusätzliche Lizenzen und Genehmigungen erforderlich, z.B. Produktionslizenzen für das betreffende Produkt, Umweltgenehmigungen usw. Daneben sind Registrierungen bei den Behörden erforderlich, die jährlich erneuert werden müssen. Hier ist zu prüfen, ob alle Dokumente vollständig und aktuell sind und ob Auflagen eingehalten werden.
  • Eigentümerstruktur: Besonders bei chinesischen Privatunternehmen werden Eigentumsverhältnisse oft verschleiert, indem Anteile durch Verwandte oder Strohmänner gehalten werden. Hier müssen die genauen Hintergründe erforscht werden. Häufig gibt es persönliche Verbindungen zu wichtigen Kunden, Vertriebspartnern oder Lieferanten, die aufgedeckt werden sollten.
  • Klärung der Eigentumsrechte: Grundstücksrechte und Gebäude sind nur übertragbar, wenn entsprechende Urkunden nach den aktuellen Bestimmungen vorliegen. Dies ist nicht selbstverständlich und muss genau geprüft werden.
  • Finanzielle Abschlüsse: Jedes Unternehmen in China muss einen Jahresabschluss erstellen, der von einem Wirtschaftsprüfer testiert sein muss. In jedem Fall lassen sich Zahlen erhalten, aber oft nicht in der gewünschten Detailliertheit. Hier hilft nur eine intensive Prüfung durch Experten und die Anforderung der gewünschten Zusatzinformationen.

März 2010

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 © Helmut Janus GmbH China-Consult, Essen 2010