Umwandlung eines Representative Office in ein Unternehmen
Die Vorteile eines Representative Offices, im Wesentlichen die einfache Gründung ohne Kapitaleinzahlung, können sich als Hemmschuh erweisen, wenn Kunden lokale Rechnungsstellung wünschen, oder eine Wertschöpfung in China erbracht werden soll. In diesem Fall ist eine Handelsgesellschaft mit ausländischem Kapital (Foreign Invested Commercial Enterprise bzw. FICE) oder ein produzierendes Unternehmen (JV oder WFOE) erforderlich.
Da ein Representative Office nicht als Unternehmen gilt, ist auch keine direkte Umwandlung möglich. Es muss also die Neugründung eines Unternehmens nach den üblichen Regelungen erfolgen (siehe Unternehmensgründung). Es hängt vom Einzelfall ab, welche der möglichen Rechtsformen vorzuziehen ist.
Das bestehende Representative Office kann entweder am Standort des neuen Unternehmens als eigene separate Einheit beibehalten werden, oder es wird geschlossen. Der Antrag zur Schließung wird bei der Administration of Industry and Commerce gestellt. Voraussetzung dazu ist die Durchführung einer Steuerprüfung. Da spätestens bei dieser Prüfung mögliche Versäumnisse der Vergangenheit ans Licht kommen, sollte man hier sehr genau sein und sich gut vorbereiten. Da die Mitarbeiter der Repräsentanz über die FESCO oder eine andere Servicegesellschaft beschäftigt werden, müssen sie neue Arbeitsverträge mit dem neuen Unternehmen bekommen. Prinzipiell sollte dies im Interesse beider Seiten sein, da die Gebühren der Servicegesellschaft wegfallen. Es kann aber Probleme mit der Personalakte des Mitarbeiters geben. Alle arbeitsrechtlichen Fragen sollten deshalb rechtzeitig geklärt werden. Der Zeitbedarf für die Schließung ist schwer abzuschätzen, man sollte aber von 6 bis 9 Monaten ausgehen. In jedem Fall sollte die neue Organisation aufgebaut sein, bevor die Lizenz des Representative Office endgültig zurückgegeben wird.
März 2010
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