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Sozialstandards (Corporate Social Responsibility)

Alle in China produzieren Unternehmen unterliegen dem chinesischen Arbeitsrecht (siehe Stichworte zum Arbeitsrecht), dessen Anwendung aber nicht immer gewährleistet ist. Deshalb verlangen immer mehr ausländische Importeure chinesischer Güter die Einhaltung von Sozialstandards. Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über die gängigen Standards und deren Bedeutung für China.

Corporate Social Responsibility, Social Accountability und der Standard SA 8000

Das Thema “Corporate Social Responsibility” (CSR) wird für Unternehmen die in China  einkaufen oder investieren immer mehr zu einem bedeutenden Aspekt im Bezug auf Ihr verantwortliches Wirtschaften in China. Die Problematik von sozialen Standards, wie Menschen- und Arbeitsrechte in den so genannten „Billiglohn-Ländern“ rückt dabei immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und der in China aktiven Unternehmen.

CSR wird dabei zu einem globalen Konzept, bei dem die Standards der International Labour Organisation (ILO) weltweit den Maßstab für ein verantwortliches Wirtschaften vorgeben.

Die Probleme der chinesischen Konsumgüterindustrie, wie die langen Arbeitszeiten, die mangelnde soziale Sicherheit, die unzureichende Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, z.B. im Bereich der Bekleidungs-, Textil- und Spielzeugproduktion, sind allgemein bekannt.

An dieser Stelle setzt der internationale Sozialstandard SA 8000 der im Jahre 1996 gegründeten Menschenrechtsorganisation Social Accountability International (SAI) an.

Der Sozialstandard SA 8000 basiert auf den internationalen Arbeitsplatznormen, die in der ILO Konvention, der UN Menschenrechtsdeklaration und der UN Konvention für die Rechte der Kinder, festgelegt worden sind.

Nachfolgend sind in zusammengefasster Form die grundsätzlichen Elemente des Sozialstandards SA 8000 aufgeführt:

  1. Verbot von Kinderarbeit, d.h. kein Arbeiter darf jünger als 15 Jahren sein. (ILO Norm 138 und 182)
  2. Verbot von Zwangsarbeit oder Schuldknechtschaft (ILO Norm 29 und 105)
  3. Bestmöglicher Arbeits- und Gesundheitsschutz, d.h. es muss ein gesundheitlich unbedenklicher und sicherer Arbeitsplatz für den Arbeiter vorhanden sein. Freier Zugang zu Toiletten, Waschräumen und Trinkwasser muss gewährleistet sein. (ILO Norm 155)
  4. Recht auf Vereinigungsfreiheit und Recht auf  Kollektivverhandlungen (ILO Norm 87, 98, 135 und 143)
  5. Diskriminierungsverbot nach Rasse, Gesellschaftsklasse, Religion, Geschlecht, Körperbehinderung, Gewerkschafts- oder politischer Zugehörigkeit. (ILO Norm 100 und 111)
  6. Wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung. Nicht mehr als 48 Stunden pro Woche, mit mindestens einen freien Tag nach 7 Tagen Arbeit. Mehrarbeit muss mit einem Zuschlag vergütet werden und darf regelmäßig nicht mehr als 12 Wochenstunden betragen.(ILO Norm 1)
  7. Recht auf einen existenzsichernden Lohn (living wage). Der Lohn muss ausreichen, um die Grundbedürfnisse des Arbeiters und seiner Familie zu sichern. Es dürfen keine Geldbeträge vom Lohn des Arbeiters als Strafmassnahme abgezogen werden. (ILO 26 und 131)
  8. Keine körperlichen Strafen, kein psychischer und/oder physischer Zwang.9. Management System: Die Unternehmen müssen, um die Zertifizierung nach dem Sozialstandard SA 8000 zu erhalten bzw. zu behalten, die Elemente des Standards SA 8000 in der täglichen Praxis umsetzen. Die Elemente müssen Bestandteil der Kultur des Unternehmens werden.

Bislang sind laut Angaben des SAI  94 Firmen nach SA 8000 in China zertifiziert worden (Stand: 31.03.2005). Teilweise wird von den chinesischen Behörden verlangt, dass die in China tätige Prüfungsgesellschaft vorab Informationen über das zu auditierende chinesische Unternehmen und den Auftraggeber des social audits vorlegt.

Tabelle: Anzahl der SA 8000 zertifizierten Einrichtungen nach Länder (Stand 31.03.2005)

Platz

Land

Anzahl zert. Einrichtungen

% Gesamtanteil

1.

Italien

192

29,3%

2.

China

94

14,4%

3.

Indien

93

14,2%

4.

Brasilien

74

11,3%

5.

Pakistan

45

6,9%

6.

Vietnam

32

4,9%

7.

Spanien

12

1,8%

8.

Thailand

10

1,5%

9.

Türkei

10

1,5%

10.

Indonesien

9

1,4%

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle: Anzahl der SA 8000 zertifizierten Einrichtungen nach Industrien (Stand 31.03.2005)

Platz

Industrie

Anzahl zert. Einrichtungen

% Gesamtanteil

1.

Bekleidung

115

17,6%

2.

Textil

51

7,8%

3.

Transport

38

5,8%

4.

Chemie

37

5,6%

5.

Consulting

30

4,6%

 

 

 

 

 

In Deutschland gibt es zu diesem Thema die Gemeinschaftsinitiative des Deutschen Einzelhandels e.V unter dem Dach der Außenhandelsvereinigung des deutschen Einzelhandels e.V (AVE) mit Sitz in Köln und der Gesellschaft für technische Entwicklung und Zusammenarbeit (GTZ). Der AVE vertritt die Aussenhandelsinteressen des deutschen Einzelhandels, der ihm Rahmen seiner weltweiten Einkaufspolitik auf eine problemlose Einfuhr von Konsumgütern aller Art angewiesen ist und im Rahmen der Globalisierung seine Handelsaktivitäten immer stärker ausbaut.

Die Mitgliedsunternehmen des AVEs haben sich im Jahre 1999 auf die Festlegung eines gemeinsamen Verhaltenskodex (Code of Conduct, CoC), der sich an den Standard SA 8000 anlehnt, sowie auf einheitliche Instrumente und Prozesse zur Überprüfung von dessen Implementierung, verständigt.

Diese Sozial-Audits werden nur durch von der Social Accountability International  (SAI) akkreditierte Prüfungsgesellschaften durchgeführt. Sollte bei dem Audit ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex festgestellt werden, wird der Lieferant nicht sofort boykottiert, sondern dabei unterstützt, schrittweise den entsprechenden Standard zu erfüllen. Man versucht somit einen Trend bei den Unternehmen in dem betreffenden Land hin zu sozialen Standards zu entwickeln.

Man muss sich aber immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass die Audits nur eine Momentaufnahme des zu auditierenden chinesischen Unternehmens darstellen.

Der Ausgangspunkt der eigentlichen Implementierung der sozialen Standards liegt vielmehr bei den einzelnen Unternehmen selbst und ist daher kritisch zu beurteilen, sofern der chinesische Lieferant kein eigenes Interesse am Prüfergebnis hat.

Dezember 2006

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 © Helmut Janus GmbH China-Consult, Essen 2010