China-Experts...Kompetenz im China-Geschäft

Helmut Janus GmbH
China-Consult
洋汉国际合作有限公司

Logo

Drache shizhounian

Quality

Beijing Huanbao

OneDream

tekramrepuS2

 China-Experts   Leistungen   Wir über uns   Ratgeber   Infos   Aktuelles   Kontakt   Impressum 

Reiseorganisation
Flugtickets in China
Visumsangelegenheiten
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Krankenversicherung
Wohnen in China
Steuern zahlen in China
Schulen
Gesundheit
Gastgeschenke

Reiseorganisation

Die Organisation von Reisen nach China und in China stellt kein größeres Problem dar, solange die Reise in die großen Städte geht. Wir kaufen unsere Flugtickets seit Jahren bei
Fernreisen Datang
Sennhofstr. 9 D
78166 Donaueschingen
Tel. 0771/898760, Fax 0771/8987620, E-Mail: datangtours@t-online.de
Der Inhaber, Herr Zhang Hua, kennt sich im Tarifdschungel hervorragend aus und findet schnell und effizient die besten Verbindungen, insbesondere wenn wie in letzter Zeit üblich alle günstigen Lufthansa-Tarife auf Wochen hin ausgebucht sind.

Flugtickets in China

Stehen die Reisetermine fest, können alle Inlandsflüge schon in Deutschland gebucht werden, z.B. bei Datang (siehe oben), Aber auch in China ist der Kauf von Tickets kein Problem mehr. Alle größeren Hotels haben Ticketbüros, oder es gibt Reise- und Ticketbüros in den Innenstädten. Inlandsflüge können meist noch kurzfristig gebucht werden, da von Ausnahmen abgesehen das Angebot an Inlandsflügen reichhaltig ist. Bei rechtzeitiger Buchung sind deutliche Rabatte möglich.
Im Netz lassen sich Tickets buchen unter www.piao.com.cn.

Visumsangelegenheiten

Für Reisen nach China wird grundsätzlich ein Visum benötigt, das vor der Reise außerhalb Chinas beantragt werden muss. Die Visa-Kategorien sind nach lateinischen Buchstaben unterteilt, die wichtigsten sind:
L-Visum: Touristenvisum ( L für “lüyou“=reisen)
F-Visum: Geschäftsreisenvisum (F  für “fangwen“= offiziell besuchen)
Z-Visum: Visum für in China Beschäftigte und deren Angehörige (Z für “zhuliu” = Aufenthalt)
Bei allen Visa wird unterschieden nach der Dauer der Gültigkeit, nach der möglichen Anzahl der Einreisen und nach der Aufenthaltsdauer je Besuch.

Das einfachste Visum ist ein L-Visum für die einmalige Einreise mit 30 Tagen Aufenthaltsdauer. Auch Geschäftsleute können bei nur gelegentlichen Reisen problemlos mit L-Visum einreisen. Für das F-Visum ist die Einladung einer offiziellen chinesischen Stelle erforderlich. Es gibt unterschiedliche Erfahrungen, welche Einladungen akzeptiert werden. Manchmal reicht die Einladung einer Firma, z.B. der Niederlassung der eigenen Firma in China. Manchmal wird aber auch die Einladung einer Auslandsbehörde der Stadt oder der Provinz in China verlangt. Diese muss über Kontaktpersonen in China beschafft werden.

Bei Beantragung bei einem chinesischen Konsulat in Deutschland gilt das Regionalprinzip. Je nach Wohnort ist Berlin, Hamburg, Frankfurt oder München zuständig (Bonn wurde im August 2005 geschlossen). Das einfachste L-Visum kostet 20 EURO. Ohne Schlangestehen geht es über Dienstleister (z.B. www.visum-centrale.de), dort gibt es auch Antragsformulare zum Download) oder ein Reisebüro. Für L-Visa werden der gültige Reispass und ein Passfoto benötigt. Die normale Bearbeitung dauert ca. 14 Tage. Mit Eilzuschlag geht es auch in zwei Tagen.

Ein einfacher Weg, auch ohne Einladung und umständliche Prozeduren an ein Visum zu kommen, ist Hongkong. Dort bietet jedes Reisebüro (z.B. China International Travel Service) die Beschaffung von China-Visa an. Nur mit einem Passfoto kann man ein Multi-entry-Visum für bis zu einem Jahr ohne Einladung und ohne das Ausfüllen von Formularen bekommen. Jede Kontaktperson in Hongkong kann diese Hilfestellung leisten. Einschließlich Versand des Passes per Kurier dauert so die Beantragung von Deutschland aus nicht länger als eine Woche. Je nach Gültigkeitsdauer liegen die Gebühren in Hongkong zwischen 200 und 1000 HK-Dollar (ca. 25-125 Euro).

Ein Z-Visum erhält man in der Regel nur bei Beantragung in China, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wird. Es gibt aber auch viele Praktikanten oder vorübergehend Beschäftigte, die nur ein F-Visum besitzen und sich regelmäßig ein neues Visum in Hongkong besorgen. Alternativ kann man sich in Shanghai über Dienstleister ein neues Visum beschaffen (z.B. www.emoo.net).

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Für die Aufnahme einer längerfristigen Beschäftigung in China ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Diese wird üblicherweise durch den Arbeitgeber vor Ort beschafft. Dazu wird auch eine - natürlich gebührenpflichtige - Gesundheits- untersuchung mit Aidstest verlangt, die in China erfolgt. Erfahrungsgemäß wird eine Bescheinigung über eine Untersuchung und Aidstest aus  Deutschland nicht anerkannt. Den Zeit- und finanziellen Aufwand in Deutschland kann man sich also sparen. Mit der Aufenthaltserlaubnis wird ein Z-Visum mit einjähriger Gültigkeit für mehrmalige Einreisen ausgestellt.  Auch mitreisende Familienangehörige bekommen das Z-Visum.

Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Krankenversicherung

Arbeitsverträge können im Ausland als Entsendungsvertrag oder als lokale Verträge abgeschlossen werden. Bei einem Entsendungsverhältnis wird üblicherweise zum bereits bestehenden Arbeitsvertrag ein Zusatzvertrag abgeschlossen. Darin sind neben der Aufgabenstellung im Wesentlichen die Vergütung, die Wohnungsfrage, Versicherungen, Reisebestimmungen, Bestimmungen für Familienangehörige und Rückkehrkonditionen zu regeln.

Bei lokalen Arbeitsverhältnissen sollten die Bewerber darauf achten, ob es sich um ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis mit offizieller Registrierung und Anmeldung beim Finanzamt oder um eine “inoffizielle” Tätigkeit handelt.

Seit 2002 besteht ein deutsch-chinesisches Sozialversicherungsabkommen, das die Versicherungspflicht regelt. Es gilt das Territorialprinzip, d.h. jedes Land entscheidet selbst über die Versicherungspflicht der in diesem Land beschäftigten Personen, also auch der aus anderen Ländern entsandten.

Für deutsche Arbeitnehmer, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und nach China entsandt werden, gilt jedoch, dass für einen Zeitraum von 48 Monaten die deutsche Versicherungspflicht weiter besteht. Bedingungen für eine Entsendung sind:

  • das Weiterbestehen des deutschen Arbeitsverhältnisses
  • die Entsendung erfolgt im Rahmen dieser inländischen Beschäftigung
  • der Entsendungszeitraum ist zeitlich begrenzt und der Entsandte bleibt in seinen deutschen Betrieb integriert.

Wer von seinem Arbeitgeber nach China entsandt wird, sollte in seinem Vertrag auf die Einhaltung dieser Bedingungen achten. Nach Ablauf der vier Jahre entfällt auch bei einer Entsendung die Versicherungspflicht, und der Entsandte fällt unter die chinesischen Bestimmungen. Laut Abkommen ist jedoch eine Verlängerung der Vierjahresfrist auf Antrag möglich. Dazu wird eine Bescheinigung des deutschen Versicherungsträgers bzw. der Krankenkasse benötigt, die in Deutschland die Beiträge einzieht, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsam einen Antrag auf Befreiung von der chinesischen Versicherungspflicht stellen.

Liegt kein Entsendungsverhältnis vor, z.B. bei lokalen Beschäftigungsverhältnissen oder unbefristeten Aufenthalten im Auftrag eines deutschen Unternehmens, entscheidet allein die chinesische Seite über die Versicherungspflicht. Erfahrungsgemäß werden bei lokalen Beschäftigungsverhältnissen von Ausländern in der Regel nur Steuern, aber keine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Damit besteht auch kein Versicherungsschutz in China. Für eine ausreichende Krankenversicherung und Vorsorge muss man dann selbst sorgen. Hierbei helfen die Versicherungsträger in Deutschland weiter oder das German Healthcare Portal www.germanhealthcare.org.

Wohnen in China

Die frühere Trennung des Wohnungsmarkts in teure Ausländer-Wohnungen und preiswerte Chinesen-Wohnungen gibt es nicht mehr. Heute kann jeder Ausländer legal jede Wohnung mieten. Es ist lediglich erforderlich, sich ordnungsgemäß anzumelden. Das Angebot in den großen Städten umfasst eine riesige Spannbreite zwischen primitivsten Wohnungen und Luxusapartments zu Schwindel erregenden Preisen.

Abgesehen von Wohnhäusern, die dem Militär gehören oder ähnlichen Einrichtungen dürfen Ausländer seit Ende 2002 überall wohnen. Dies schließt die chinesischen Altbauten mit ein und eröffnet dadurch den Ausländern den “normalen” Wohnungsmarkt, was vor allem Leuten ohne “expat-package” zugute kommt, die sich die exorbitanten US-Dollar-Mieten in schicken Apartmentkomplexen nicht leisten können oder wollen. Prinzipiell muss man sich in den ersten Tagen nach dem Einzug in jede neue Wohnung bei der zuständigen Polizeistation des Bezirkes anmelden, was - da man nun überall wohnen darf - kein Problem mehr ist. Dazu sind Reisepass mit gültigem Visum des Mieters, Mietvertrag, Personalausweis und „fangchanzheng" des Vermieters vorzulegen (der Vermieter wird in der Regel mitkommen) und ein Meldeformular auszufüllen. Danach erhält man eine Meldebestätigung mit dem Stempel der Polizeistation - und das war’s auch schon. Die Meldebestätigung muss bei der Verlängerung von Arbeitsvisen grundsätzlich vorgelegt werden.

Falls der Vermieter keine Firma sondern eine Privatperson ist, wird er häufig darauf bestehen, bei der Polizei einen zweiten, gefälschten Mietvertrag mit einer niedrigeren Miete, als tatsächlich bezahlt wird, vorzulegen. Diese Praxis ist weit verbreitet und wird oftmals vom Vermieter zur Voraussetzung für den Vertrag gemacht. Der Grund ist einfach der, dass der Vermieter sich dadurch um die Steuerzahlung drückt. Ausländische Mieter, die sich darauf einlassen, haben davon in der Regel keine Nachteile.

Die Wohnungssuche ist in den letzten Jahren durch das Internet stark vereinfacht worden, fast alle Makler sind mit eigenen Webseiten vertreten. Die wohl bekannteste und umfangreichste ist www.5i5j.com (wo ai wo jia), die auch über ein dichtes Netzwerk an Büros verfügen und hauptsächlich Chinesen im mittleren Marktsegment (Monatsmieten zwischen 2000 und 8000 RMB) bedienen. Für USD - Luxuswohnungen gibt es nach wie vor eine große Anzahl an spezialisierten Maklern, die hauptsächlich über Anzeigen in den englischsprachigen Stadtmagazinen, z.B. That's Beijing/Shanghai/China, City Weekend etc. auf sich aufmerksam machen. Die Vermittlungsgebühr über Makler beträgt in der Regel eine bis zwei Monatsmieten. Für Vermietungen von privat an privat lohnt es sich, die entsprechenden Sektionen der Tageszeitungen und Anzeigenblätter zu studieren.

Die Mieten für Wohnungen in chinesischen Altbauten schwanken je nach Lage und Ausstattung der Wohnung sehr stark. Ein Beispiel: in einem Altbaudistrikt direkt innerhalb des dritten Ringes nahe der Sanyuanqiao in Peking beträgt die Miete für eine unrenovierte Wohnung (praktisch Rohbau), Wohnfläche netto 80m2 + große Dachterrasse, 2900 RMB pro Monat; für eine renovierte Wohnung desselben Layouts sind je nach Qualität der Renovierung zwischen 4000 und 5000 RMB zu bezahlen. Würde sich diesselbe Wohnung am vierten statt am dritten Ring befinden, wäre die Miete 1000-1500 RMB billiger.  

Steuern zahlen in China

Nach dem deutsch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommen gilt die 183-Tage- Regelung, d.h. die persönliche Einkommensteuern muss in dem Land gezahlt werden, in dem 183 Tage oder mehr im Jahr verbracht werden. Alles Weitere zum Thema persönliche Einkommensteuer erfahren Sie hier...

Schulen

Deutsche Kindergärten und Schulen gibt es in Beijing (www.dspeking.net.cn) und Shanghai (www.ds-shanghai.de). Daneben gibt es zahlreiche internationale Schulen mit Englisch als Unterrichtssprache, auch in allen anderen großen Städten. Alle diese Schulen verlangen mehr oder weniger hohes Schulgeld, so dass die Schulfrage bei einem Beschäftigungsverhältnis rechtzeitig geklärt werden muss.

Gesundheit

In Beijing, Shanghai und anderen großen Städten gibt es internationale Kliniken und Arztpraxen, so dass eine Grundversorgung auf internationalem Niveau (auch bezüglich der Preise) auf jeden Fall gesichert ist. Sofern es möglich ist, sollte bei Operationen und längerfristigen Krankheiten jedoch die Ausreise erfolgen. In ländlichen Gebieten sieht es anders aus. Auch hier gibt es chinesische Krankenhäuser, die eine Grundversorgung sicherstellen können, aber das Niveau ist deutlich niedriger als in den großen Städten.

Bei der Einreise nach China ist ein Gesundheitsformular auszufüllen, in das akute Krankheiten einzutragen sind. Die Formulare werden aber meist ohne jede Kontrolle einfach eingesammelt. Bei der Einreise wird kein Nachweis von Impfungen verlangt. Zu Impfungen sollte der Hausarzt befragt werden.

Gastgeschenke

Hier eine kleine Zusammenstellung, was aus unserer Erfahrung gut ankommt: Deutschland Bildband, Deutschland Reiseführer (z.B. auf chinesisch von “Lonely-Planet”), Edelstahl-Haushaltsutensilien (z.B. WMF-Produkte), deutsches Porzellan, Taschenmesser (sehr begehrt, aber eigentlich entspricht dies nicht der chinesischen Philosophie weil “dao” = Messer = Geschäftsverbindung kappen kein gutes Omen ist), Playmobil (wenigstens das ist noch echt Made in Germany!), Erzeugnisse der deutschen Landwirtschaft (deutscher Imker-Honig, Schwarzwaldschinken, aber: besser tief im Gepäck verstecken wegen Hygienekontrollen), Bioprodukte (Seifen, Handcreme), Köllnisch Wasser, Briefmarken, Schokolade (insbesondere Osterhasen und Weihnachtsmänner).....

Nov. 2008

nach oben

 © Helmut Janus GmbH China-Consult, Essen 2010