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Rechnungswesen und Controlling in Unternehmen mit ausländischem Kapital

Rechtliche Grundlagen
Stichworte zur Bilanz
Stichworte zur Gewinn- und Verlustrechnung
Einsatz von EDV
Berichtswesen und Controlling
Gewinnverwendung (gesetzliche Fonds)
Leistungen von China-Experts

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für das Rechnungswesen in China ist das "Chinese Accounting Law" in der Fassung von 2000. Dieses Gesetz gilt für alle Unternehmen unabhängig von der Eigentumsform. Frühere Sonderbestimmungen für Unternehmen mit Auslandskapital wurden inzwischen außer Kraft gesetzt. Für das Rechnungswesen gilt das 2001 erlassene "Accounting System for Business Enterprises" (ASBE). 2005 kam eine vereinfachte Fassung für kleinere Unternehmen hinzu, das Accounting System for Small Business Enterprises" (ASSBE). Für Finanzinstitutionen gilt das 2002 erlassene "Accounting System for Financial Institutions" (ASFI).

Im Zeitraum von 1997 bis 2002 wurden vom Finanzministerium 16 "Chinese Accounting Standards" (CAS) erlassen.

Seit Anfang 2007 sind insgesamt 38 neue CAS in Kraft, die überarbeitete Fassungen der bis dahin gültigen 16 Standards sowie 22 neue Standards enthalten. Die 22 sind nur für börsennotierte Unternehmen verpflichtend. Den übrigen Unternehmen werden sie empfohlen. Zusammenfassend werden die Bestimmungen auch als "Chinese GAAP" bezeichnet. Für nicht börsennotierte Unternehmen mit Auslandskapital gelten demnach die ASBE und die revidierten 16 alten CAS.

Die chinesischen Bestimmungen richten sich weitgehend nach den international geltenden "International Financial Reporting Standards" (IFRS). Eine wichtige Abweichung gibt es bei der Bewertung von Vermögensgegenständen, die nach den CAS nur zu historischen Anschaffungskosten bewertet werden dürfen, während nach IFRS auch eine Bewertung zum "fair value" möglich ist.

Stichworte zur Bilanz

  • In der chinesischen Bilanz stehen die kurzfristigen Positionen oben, die langfristigen Positionen unten.
  • Die Werthaltigkeit von Forderungen und Vorräten muss genau geprüft werden. Wertberichtigungen werden von den Finanzämtern sehr streng kontrolliert und werden nur bei nachgewiesenem Totalausfall genehmigt.
  • Das Anlagevermögen wird mit dem Anschaffungswert, den kumulierten Abschreibungen und dem Nettowert ausgewiesen.
  • Landnutzungsrechte werden als “immaterielles Vermögen” ausgewiesen.
  • Das chinesische Recht erlaubt die Aktivierung bestimmter Kosten und deren Verteilung auf mehrere Jahre (activated expenses oder daitan feiyong). Dazu gehören auch die Kosten in der Anlaufphase von neugegründeten Unternehmen, die noch keinen Umsatz erzielen.
  • Als Eigenkapital wird nur das tatsächlich eingezahlte Kapital ausgewiesen. Es gibt keine “ausstehenden Einlagen”.
  • Grundsätzlich wird in China keine Eröffnungsbilanz aufgestellt, bzw. besteht die Eröffnungsbilanz aus jeweils einer Null rechts und links. Die erste Buchung ist in der Regel die erste Rate der Kapitaleinzahlung.

Stichworte zur Gewinn- und Verlustrechnung

  • Die nach dem Umsatzkostenverfahren erstellte GuV ist stark aggregiert und erhält in der Regel nur die folgenden Positionen:
      • Sales
      • Costs of sales
      • Selling expenses
      • Administration Expenses
      • Financial Expenses
      • Profit/Loss
  • Monatlich muss ein kompletter Abschluss erstellt werden. Die laufenden Kosten der Fertigung einschließlich der Fertigungsgemeinkosten werden als “production costs” erfasst. Am Monatsende wird das Konto ausgebucht in die Vorräte, die entsprechend den historischen Herstellkosten nach gleitenden Durchschnitten bewertet werden.
  • Die “costs of sales” entsprechen den gesamten Herstellkosten der innerhalb der Periode verkauften Güter. Bei stark schwankenden Umsätzen kann es dadurch zu entsprechenden Ausschlägen bei den Monatsergebnissen kommen.
  • Die “selling expenses”, “administration expenses” und “financial expenses” werden periodengemäß und unabhängig vom Umsatz erfasst.

Einsatz von EDV

Praktisch alle Unternehmen verwenden Buchhaltungsprogramme. Marktführer sind die Programme "UFIDA" und "Kingdee". Diese Produkte sind modular aufgebaut und lassen sich zu kompletten ERP-Systemen erweitern. Internationale Rechungswesen- und ERP-Programme können auch in China eingesetzt werden, der Einsatz muss aber von den Finanzbehörden genehmigt werden. 

Berichtswesen und Controlling

Die Finanzabteilungen der Muttergesellschaften begnügen sich meist nicht mit dem chinesischen Abschluss, sondern verlangen detaillierte Zahlen gemäß dem im Unternehmen üblichen Standard. Solche Zahlen lassen sich nicht automatisch aus dem chinesischen Rechnungswesen ableiten. Um zum Beispiel die monatlichen Personalkosten zu ermitteln. müssen die Personalkosten aus den “production costs”, “selling expenses” und “administration expenses” zusammengefasst werden. Die Überleitung vom chinesischen System auf das internationale Berichtswesen kann entweder manuell oder mit Hilfe eines MIS (Management Informationssystem) erfolgen.

Ein ausgereiftes und leistungsfähiges Programm, das eine automatische Überleitung der unterschiedlichen Bilanz- und GuV-Strukturen sowie Mehrsprachigkeit bietet, ist MISICAL, das von der factum GmbH & Co. KG angeboten wird. (www.factum-controlling.de).

Gewinnverwendung (gesetzliche Fonds)

Unternehmen mit ausländischer Beteiligung müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen einen “reserve fund” und einen “bonuses and welfare funds for staff and workers” einrichten. In den “reserve fund” werden 10% des Gewinns nach Steuern eingestellt, bis der Fonds 50% des registrierten Kapitals erreicht hat. Danach ist keine weitere Zuführung erforderlich. Die Zuführung zum “welfare fund” wird vom Board of Directors entschieden. Üblich sind 5% des Gewinns vor Steuern, diese Zahl ist aber nicht verbindlich. Im Gegensatz zum “reserve fund”, der als langfristige Kapitalrücklage im Unternehmen bleibt, wird der “welfare fund” unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten verbucht und kann jederzeit ausgezahlt werden. Typische Verwendungszwecke sind Wohnungszuschüsse, Prämien für Verbesserungsvorschläge etc., aber keine gesetzlichen oder vertraglichen Sozialleistungen.

Der Gewinn nach Steuern kann als Rücklage im Unternehmen bleiben oder frei transferiert werden. Der Devisenbehörde müssen ein Nachweis über die Versteuerung und der Beschluss des Board of Directors zur Gewinnverwendung vorgelegt werden.

Leistungen der Helmut Janus GmbH China-Consult

  • Einrichtung des Rechnungswesens in neu gegründeten Unternehmen, einschließlich Rekrutierung von Personal und Auswahl der Buchhaltungs-Software
  • Strukturierung des Berichtswesens für die Muttergesellschaft, einschließlich Training der Mitarbeiter vor Ort und Einsatz von Controlling-Software
  • Untersuchung von Unternehmen in China, regelmäßige oder ad-hoc-Berichterstattung
  • Troubleshooting in Krisen und Problemsituationen

April 2008

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