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Processing-Verträge
Definition und Anwendungsgebiet
Processing-Verträge umfassen alle Vereinbarungen, nach denen ein chinesisches Unternehmen für einen ausländischen Auftraggeber bestimmte Produkte produziert oder veredelt, die an den Auftraggeber exportiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auftraggeber am Kapital des Fertigungsunternehmens beteiligt ist. Es kann sich also aus Sicht des Auftraggebers um eine Tochtergesellschaft handeln, die als verlängerte Werkbank dient oder um einen beliebigen Kooperationspartner, mit dem auf vertraglicher Basis zusammengearbeitet wird.
Das Instrument “Processing Trade” ist insbesondere bei Unternehmen aus HongKong beliebt, die ihre Fertigung nach Guangdong ausgelagert haben, wird aber auch von vielen internationalen Markenherstellern eingesetzt.
Zoll- und Steuervorteile
Der wichtigste Anreiz für Processing-Verträge sind die damit verbundenen Steuer- und Zollvorteile. Rohstoffe und Material für eine Exportveredelung (Processing) dürfen zollfrei importiert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Fertigprodukte zu 100% exportiert werden. Im Gegensatz zu Material, das für den Inlandsabsatz importiert wird, entfällt die Belastung mit Zoll. Ebenfalls wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Da diese abzugsfähig ist, entsteht zwar kein Kostenvorteil, aber die Liquidität wird geschont.
Formalitäten
Um in den Genuss der Zoll- und Steuervorteile zu kommen, muss das Unternehmen einen besonderen “Processing-Status” beim Zoll beantragen. Zum Nachweis der Geschäfte wird ein Zollbuch (shouce) ausgestellt. Zum Erhalt des Zollbuchs sind z.B. folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Zollfrei eingeführtes Material muss separat gelagert und jederzeit vom Zoll inspiziert werden können.
- Vor der Einfuhr von Material müssen Exportverträge in ausreichender Höhe nachgewiesen werden.
- Der übliche Materialverbrauch einschließlich regulärer Ausschussmengen muss dem Zoll gegenüber dokumentiert werden.
- Material, das zollfrei eingeführt wurde und für Inlandsprodukte verwendet werden soll, muss unverzüglich nachträglich verzollt werden.
Vor- und Nachteile
Der Vorteil des Processings liegt in der kostengünstigen Einfuhr von Importmaterial. Der Status ist universell anwendbar, unabhängig von der Eigentumsform und vom Standort des Fertigungsunternehmens. Ein internationales Bekleidungsunternehmen kann zum Beispiel in HongKong das gesamte für die Produktion erforderliche Material in einem Container zusammenstellen und dem Verarbeitungsunternehmen in China schicken, ohne dass zu irgendeinem Zeitpunkt Steuern und Abgaben anfallen.
Aus Sicht des verarbeitenden Unternehmens kann es Probleme geben, wenn sowohl für den Export als auch fürs Inland produziert wird. In diesem Fall müssen Bestellungen und Materialwirtschaft streng nach Export- und Inlandskunden getrennt werden, was nicht unerheblichen logistischen Aufwand bedeuten kann. In diesem Fall bietet ein Standort in einer Zollfreihandelszone die größte Flexibilität, da zunächst unabhängig vom späteren Endkunden die gesamte Materialeinfuhr zoll- und steuerfrei erfolgt. Erst wenn Produkte außerhalb der Zone im Inland verkauft werden, sind Zölle und Steuer auf das dafür importierte Material fällig.
Dezember 2009
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