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Freibeträge: Chinesische Staatsbürger: RMB 2.000 (seit 1.3.2008) Ausländer: RMB 4.800
Berechnung
Die genannten Steuersätze gelten kumulativ, d.h. die ersten 500 RMB werden mit 5%, die nächsten 1500 mit 10% usw. besteuert. Zur einfacheren Berechnung gibt es die “Quick Reduction Method”. Danach wird das gesamte Einkommen mit dem Steuersatz der entsprechenden Stufe multipliziert und der Abzugsbetrag abgezogen.
Beispiel: Monatseinkommen: RMB 28.800, abzüglich Freibetrag: 24.000 24.000 x 25% = 6.000 6000 - 1.375 = 4.625
Einige Hinweise zur persönlichen Einkommensteuer
Nach der 90-Tage-Regel ist jeder, der sich mindestens 90 Tage im Jahr in China aufhält, in China steuerpflichtig. Für deutsche Staatsangehörige gilt das Doppelbesteuerungsabkommen mit der 183-Tage-Regelung. Wer sich mindestens 183 Tage im Jahr in China aufhält, ist mit seinem gesamten Arbeitseinkommen in China steuerpflichtig. Dabei ist es unerheblich, wo und in welcher Währung das Gehalt gezahlt wird. Bei einer Aufspaltung des Gehalts in einen deutschen und einen chinesischen Teil unterliegt also das gesamte Gehalt der chinesischen Einkommensteuer. Bei einem längeren Aufenthalt in China muss dem deutschen Wohnsitz-Finanzamt eine entsprechende Mitteilung gemacht werden.
Das chinesische Steuerrecht kennt fast keine Abzugsmöglichkeiten. Vom Unternehmen an den Arbeitnehmer ausgezahlte Bar-Beträge sind in der Regel zu versteuern. Lediglich direkt vom Unternehmen übernommene Leistungen, z.B. für Mieten, einen privat genutzten PKW, Flugtickets für den Heimaturlaub, Schulgebühren usw. sind steuerfrei.
Die chinesischen Finanzämter lassen sich die Höhe des Einkommens durch eine Gehaltsbescheinigung nachweisen. Sie wissen inzwischen sehr gut über übliche Einkommenshöhen für bestimmte Positionen Bescheid, so dass ein General Manager, der ein Gehalt von 4.500 RMB angibt und 25 RMB Steuern zahlen möchte, sich auf sehr unangenehme Fragen gefasst machen muss. Auch über die Aufenthaltsdauer in China sind die Finanzämter gut informiert, seit an allen Flughafen Ein- und Ausreisedaten per Computer erfasst werden.
Steuerzahler mit einem Einkommen von über 120.000 Renminbi – dazu dürften so gut wie alle Ausländer mit chinesischen Einkommen zählen - sind seit 2007 verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben, auch wenn sie regelmäßig Steuern gezahlt und die entsprechenden Quittungen dafür erhalten haben. Verantwortlich sind dafür sowohl der Arbeitgeber als auch der Steuerzahler selbst. Sollte der Arbeitgeber nicht automatisch die Steuererklärung übernehmen, muss man sich selbst darum kümmern, am Besten mit Hilfe eines chinesischen Steuerberaters.
Bei unglaubhaften Angaben lassen sich Behörden unter Umständen Bescheinigungen über das tatsächliche Gehalt im Ausland vorlegen und behalten sich vor, die Registrierung nicht vorzunehmen, wodurch der Aufenthalt in China illegal wird. Bei den Behörden kursieren außerdem Richtwerte für Gehälter in bestimmten Industrien, Herkunftsländern oder für bestimmte Positionen. Sie behalten sich vor, für das zu versteuernde Einkommen einen höheren Wert anzunehmen. Auch in anderen Steuerangelegenheiten wird man einen in Verdacht geratenen Arbeitgeber später eventuell härter prüfen.
Bei einem Entsendungsverhältnis kann entweder das Brutto-Verfahren angewandt werden, wobei ein Gesamt-Bruttogehalt festgelegt wird und der Beschäftigte selbst für die Abführung der Steuern verantwortlich ist. Oder es wird das Netto-Verfahren vereinbart, wobei nach den individuellen Verhältnissen des Beschäftigten das deutsche Nettogehalt ermittelt wird und dies um die in China fällige Steuerzahlung aufgestockt wird.
Strafen für nicht abgeführte Steuern können ziemlich empfindlich ausfallen, bis zum 5-fachen des hinterzogenen Betrags oder, in schweren Fällen, Entzug der Business-Lizenz.
Nach einer Aufenthaltsdauer von 5 Jahren wird man mit seinem gesamten Welteinkommen, also beispielsweise auch für Zinseinkünfte oder im Ausland erzielte Mieteinnahmen in China steuerpflichtig. Die 5 Jahre werden aber nicht gezählt, wenn man einmal für länger als 30 Tage oder verteilt auf mehrere Ausreisen für 90 Tage China verlassen hat. Abgesehen davon, dass es wohl kaum einen Ausländer geben dürfte, der unter diese Regelung fällt, kann sich die Ausreise finanziell lohnen.
April 2008
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