China-Experts...Kompetenz im China-Geschäft

Helmut Janus GmbH
China-Consult
洋汉国际合作有限公司

Logo

Shanghaimodell

Bronzekoepfe

Löwe

Terrakottakrieger

Kohlkopflager

 China-Experts   Leistungen   Wir über uns   Ratgeber   Infos   Aktuelles   Kontakt   Impressum 

China-Nachrichten

von

Helmut Janus GmbH China-Consult
 und VACT Vinck’s Agency for Consulting and Trading

Nr. 16 vom 14. Februar 2004

 

Vorsteuererstattung für Exporteure reduziert

Nach neuen Bestimmungen, die zum 01. Januar 2004 in Kraft getreten sind, wurde für Exporteure die Erstattung von Vorsteuer auf in China eingekauftes Material um durchschnittlich 3% auf 12,11% gesenkt. Für bestimmte Rohstoffe wurden die Erstattungen ganz gestrichen, während für einige agrarische Produkt die Sätze erhöht wurden. Für die meisten industriellen Erzeugnisse gilt, dass die Erstattung von 17% bzw. 15% auf 13% reduziert wurde. Entsprechend erhöhen sich die Kosten der Exporteure. China will mit dieser Maßnahme einerseits ausländischen Handelspartnern, die ein hohes Defizit im bilateralen Handel haben, insbesondere den USA, entgegenkommen und andererseits die Finanznöte der Finanzämter lindern. Die Rückzahlungen liefen in den letzten Jahren äußerst schleppend. Ende 2002 betrugen die überfälligen Zahlungen 160 Mrd. RMB. Auch in der Handhabung sind die Behörden strenger geworden. Wenn die Zahlungen der ausländischen Kunden nicht innerhalb bestimmter Fristen hereingeholt werden, verfällt der Erstattungsanspruch.

Grundlegende Reform des Steuerrechts angekündigt

Die chinesischen Steuergesetze wurden zuletzt 1994 angepasst. Nach 10 Jahren ist nun eine grundlegende Überarbeitung angekündigt worden, die sich auf alle wesentlichen Steuerarten bezieht. Die Grundidee der Reform ist, die Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung zwischen chinesischen und ausländischen Unternehmen weitestgehend aufzuheben. Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich Anfang 2005 in Kraft treten.

1. Mehrwertsteuer: Wesentliche Neuerung wird sein, dass die Vorsteuer auf Investitionsgüter im Gegensatz zur bisherigen Regelung abzugsfähig wird. Für kapital- und technologieintensive Unternehmen mit einem hohen Anlagevermögen bedeutete die alte Regelung eine erhebliche Benachteiligung. Die Möglichkeiten für ausländische Investoren, eine Befreiung von Einfuhrumsatzsteuer und ´-zöllen waren in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt worden. Für chinesische Unternehmen gab es ohnehin keine Befreiungsmöglichkeit. Da die Neuregelung weniger Steuereinnahmen bedeutet, ist nicht damit zu rechnen, dass der Mehrwertsteuersatz von 17% reduziert wird.

2. Körperschaftsteuer: Die Vielzahl gesetzlicher Vergünstigungen und zusätzliche regionale Steueranreize haben dazu geführt, dass ausländische Unternehmen in China durchschnittlich nur 11% Körperschaftsteuer zahlen, während chinesische Unternehmen mit 22% und mittlere und große Staatsunternehmen mit 30% belastet sind. Erwartet wird ein einheitlicher Satz von 25% für alle Unternehmen. Die Abzugsmöglichkeiten sollen vereinheitlicht und die Abschreibungsfristen verlängert werden. Die zweijährige Steuerbefreiung und anschließende Steuerhalbierung für weitere drei Jahre, die für neu gegründete Unternehmen mit Auslandskapital gewährt wird, wird voraussichtlich abgeschafft. Steuervorteile wird es nur noch für wenige ausgewählte Standorte und für High-Tech-Unternehmen geben. In jedem Fall soll ein Mindestsatz von 15% erhoben werden. Ausländische Investoren sollten ihre Projekte möglichst noch in 2004 abschließen, um noch in den Genuss der alten Regelung zu kommen.

3. Persönliche Einkommensteuer: Die Grundfreibeträge von 800 RMB für Chinesen und 4000 RMB für Ausländer dürften deutlich angehoben werden, so dass die Mehrzahl der Beschäftigten auch in Zukunft keine persönliche Einkommensteuer zahlen wird. Der Spitzensteuersatz von derzeit 45% dürfte dagegen gesenkt werden.

4. Konsumsteuer: Auch bei dieser Steuer, die auf Luxusartikel erhoben wird, sind Änderungen vorgesehen. Einige Produkte wie bestimmte Kosmetika werden von der Steuer befreit. Dagegen werden andere Produkte wie Feuerwerkskörper und möglicherweise auch Kraftstoff in die Besteuerung einbezogen. Für Autos soll die Besteuerung nach Fahrzeuggrößen differenziert werden.

Chinesisch für Geschäftsleute: baoxiao

Der Begriff baoxiao bezeichnet das Abrechnen von Kosten beim Arbeitgeber. Viele chinesische Mitarbeiter bringen es in dieser Disziplin zu beachtlicher Meisterschaft. Jedem Unternehmen sei deshalb dringend empfohlen, genaue Reisekosten- und Spesenregelungen zu erlassen. Besonders beliebt ist das Einreichen von Bewir­tungs­belegen. Die Stadt Shanghai hat in allen Restaurants die Verwendung von standardisierten Quittungen eingeführt, die beim Finanzamt zu kaufen sind. Um die Verwendung dieser Quittungen zu fördern, wurden sie mit Losnummern ausgestattet. Seither wird in allen Restaurants fleißig gerubbelt. Der Handel mit gefälschten Quittungen floriert überall in China. Ein sogar weitestgehend legales Instrument zur Reduzierung der Steuerlast für Mitarbeiter ist die Gewährung der Möglichkeit, Quittungen beim Unternehmen abzurechnen. Dadurch reduziert sich der in bar ausgezahlte Teil des Gehalts und damit auch die private Steuerzahlung. Also aufgepasst und Quittungen sammeln!

nach oben

 © Helmut Janus GmbH China-Consult, Essen 2011