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Helmut Janus GmbH
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Förderung von High-Tech-Unternehmen

Unternehmen mit ausländischem Kapital können den besonderen Status eines “High-Tech-Unternehmens” beantragen. Zuständige Genehmigungsstelle ist die Commission of Science and Technology der jeweiligen Provinz bzw. Stadt in Verbindung mit der Commission of Commerce. Der High-Tech-Status bietet insbesondere die folgenden Vorteile:

  • Befreiung von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bei der Einfuhr von Maschinen und Anlagen
  • Gewährung des Vorzugssatzes von 15% bei der Körperschaftsteuer nach dem ab 01.01.2008 geltenden neuen Gesetz (siehe Übersicht zu den Steuerarten)

Zur Klärung, welche Produkte für den High-Tech-Status in Frage kommen wurde im Juni 2003 vom Ministry of Science und Ministry of Commerce eine Liste mit 11 Kategorien und 917 Produkten veröffentlicht. Auf Wunsch stellen wir die Liste gerne als PDF-Dokument per E-Mail zur Verfügung. Es muss zusätzlich aber noch geprüft werden, ob die steuerlichen Bedingungen auch eingehalten werden, d.h. ob das Unternehmen über eigene Schlüsseltechnologien verfügt und bestimmte weitere Kriterien erfüllt. Hierzu ist ein rechtzeitiger Kontakt mit den zuständigen Behörden unbedingt erforderlich.

April 2008

 © Helmut Janus GmbH China-Consult, Essen 2010