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Übersetzung und Registrierung des Unternehmensnamens

Der Antrag auf Registrierung des Unternehmensnamens wird zusammen mit dem Projektvorschlag eingereicht. Dazu muß ein besonderes Formular ausgefüllt werden. Zuständige Behörde ist die State Administration of Industry and Commerce, die später auch die Business Licence ausstellt.

Mit der Genehmigung des Projektvorschlags wird auch der Name des Unternehmens offiziell registriert und für andere Projekte gesperrt. Die Bestimmungen zur Registrierung des Handelsnamens verlangen die folgenden Bestandteile:

  • Handelsname
  • Industrie oder Geschäftszweig
  • Rechtsform

Zusätzlich wird die Angabe des Ortsnamens verlangt, entweder vorangestellt oder in Klammern vor der Rechtsform. Ländernamen dürfen dagegen nicht vorkommen. Im praktischen Geschäftsverkehr kann der Ortsname auch weggelassen werden.  

Ein typischer Name wäre demnach "Shanghai Meier Chemicals Co. Ltd.". Eine "Meier China Co. Ltd." wäre dagegen nicht zulässig. 

Die Namensregistrierung erfolgt in chinesischer und englischer Sprache, d.h. spätestens bei Einreichung des Projektvorschlags muss auch der chinesische Firmenname festgelegt werden. Gibt es noch keine allgemein verwendete Übersetzung des Firmennamens sollte zur Übersetzung ein chinesischer Experte herangezogen werden.  

Durch die Silbenarmut der chinesischen Sprache müssen Schriftzeichen gefunden werden, deren Aussprache dem ausländischen Firmennamen möglichst nahe kommt. Ideal ist es, wenn die Zeichen noch eine passende und gute Bedeutung haben. Ein gelungenes Beispiel ist Coca Cola, Chinesisch: kekou kele, Bedeutung: wohlschmeckend und Freude bringend. Bei chinesischen Unternehmen sind zunehmend englische Fantasienamen in Mode, deren chinesische Zeichen keine Bedeutung mehr tragen.

Dezember 2008

 

 © Helmut Janus GmbH China-Consult, Essen 2010