China-Experts...Kompetenz im China-Geschäft

Helmut Janus GmbH
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Einstellung von chinesischen Mitarbeitern durch die Foreign Enterprises Service Co. (FESCO) oder durch andere Service-Gesellschaften

Im Gegensatz zu Auslandsinvestitionsunternehmen dürfen Repräsentanzen ihre Mitarbeiter nur durch die offiziellen Service-Gesellschaften einstellen lassen. Die FESCO war lange Zeit Monopolist und ist die Größte dieser Personalgesellschaften. Durch den Wettbewerb ist die FESCO wesentlich serviceorientierter geworden. Die Beauftragung läuft wie folgt ab:

  • Schriftliche Beauftragung der FESCO mit Stellenbeschreibung, Anforderungsprofil und Gehaltsvorstellung; die Vorlage der Geschäftslizenz ist erforderlich
  • FESCO und Auftraggeber unterzeichnen Vereinbarung
  • Gemäß der Vereinbarung entrichtet der Auftraggeber den im voraus zu zahlenden Anteil der Vermittlungsgebühr
  • Vorstellung geeigneter Kandidaten durch die FESCO
  • Bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrags zahlt der Auftraggeber die Restgebühr bzw. Erfolgsprämie an die FESCO

Auch andere Organisationen bieten Personalvermittlungsdienste zu ähnlichen Konditionen an, z.B. China International Talent Development Center (Gebühr: 2 Monatsgehälter) und die China Star Corporation for International Economic & Technical Cooperation. Gegen eine monatliche Zahlung können diese Gesellschaften auch die Zahlung und Abwicklung von Kranken- und Sozialversicherung sowie die Erledigung sonstiger mit der Einstellung des Kandidaten zusammenhängender Formalitäten übernehmen. Die Beauftragung von Vermittlungsgesellschaften kann sich als kostspielig herausstellen, wenn die vorgestellten Kandidaten die Erwartungen nicht erfüllen und die Dienstleistungen erneut in Anspruch genommen werden müssen

Die FESCO kann auch als Sponsor bei der Gründung von Repräsentanzen auftreten.

Kosten der FESCO:

  • Vermittlung von General Manager, Chief Engineer, Chief Accountant und anderen Management-Positionen: 1 Drittel des Jahresgehalts, davon 1 Drittel als Vorauszahlung
  • Vermittlung von Ingenieuren, Sekretärinnen, Buchhaltern, Übersetzern usw.: 1 Viertel des Jahresgehalts, davon 1 Drittel als Vorauszahlung
  • Mindestgebühr: RMB 6000, es werden mindestens 5 Kandidaten vorgestellt
  • Die Vorauszahlung wird bei erfolgloser Kandidatensuche nicht zurückgezahlt.

aktualisiert Dez. 2006

 © Helmut Janus GmbH China-Consult, Essen 2011